Hallo
Ich war gestern mit meinem fast 4 Jährigem Sohn bei einer Physiotherapeuthin/Osteopathin, da mein kleiner seit sehr langer Zeit regelmäßig 1,5 bis 2 Stunden nach dem Einschlafen hochschreckt und nicht zu beruhige ist. Da er da meist Minutenlang nicht ansprechbar ist, gehen wir vom Nachtschreck aus. Sehr häufig schlaft er auch sehr unruhig und hat auch viele Tage an denen er häufiger aufwacht. An diesen Tagen bleibt jedoch zumindest der Nachtschreck aus. Nach der 1. Sitzung hat die Therapeutin bereits Verspannungen, erstmal am Kopf (ich glaube sie sagte er Gehirnmembranen) festgestellt.
Nun hat die Therapeutin gemeint, wenn ich mir eine Überweisung vom Kinderarzt hole, dann würde die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehmen. Aber was sollte der KA als Diagnose angeben? Ist Nachschreck oder allgemeine Schlafstörungen durch Verspannungen ein berechigter Grund für die GKK dies zu bewilligen?
Vielen Dank für einen Tipp.
Ich war gestern mit meinem fast 4 Jährigem Sohn bei einer Physiotherapeuthin/Osteopathin, da mein kleiner seit sehr langer Zeit regelmäßig 1,5 bis 2 Stunden nach dem Einschlafen hochschreckt und nicht zu beruhige ist. Da er da meist Minutenlang nicht ansprechbar ist, gehen wir vom Nachtschreck aus. Sehr häufig schlaft er auch sehr unruhig und hat auch viele Tage an denen er häufiger aufwacht. An diesen Tagen bleibt jedoch zumindest der Nachtschreck aus. Nach der 1. Sitzung hat die Therapeutin bereits Verspannungen, erstmal am Kopf (ich glaube sie sagte er Gehirnmembranen) festgestellt.
Nun hat die Therapeutin gemeint, wenn ich mir eine Überweisung vom Kinderarzt hole, dann würde die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehmen. Aber was sollte der KA als Diagnose angeben? Ist Nachschreck oder allgemeine Schlafstörungen durch Verspannungen ein berechigter Grund für die GKK dies zu bewilligen?
Vielen Dank für einen Tipp.